Logopädie Graetke in Munster – wir geben Ihnen eine Stimme

Sie suchen einen Logopäden, der Sprech- Stimm-, Sprach- und Schluckstörungen von Erwachsenen und Kindern behandelt? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Was ist eigentlich Logopädie?

Unser Leben besteht zum großen Teil aus Kommunikation. Wir sind angewiesen auf unsere Sprache, auf das Sprechen und unsere Stimme. Wer seine Sprachfähigkeit nicht voll nutzen kann, wird möglicherweise privat oder im Beruf ausgeschlossen. Wenn Kinder bei ihrer Sprachentwicklung nicht unterstützt werden, bekommen sie Probleme, die, je später sie behandelt werden, umso schwieriger wieder verschwinden.

Verschaffen Sie sich auf unserer Seite einen Überblick über unser Leistungsspektrum rund um die Logopädie.

Ein der/die Logopäde*in diagnostiziert und behandelt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Wir beraten unsere Patient*innen und deren Angehörige über die beste Vorgehensweise, wenn Probleme beim Sprechen auftreten.

Wir können aber auch schon im Vorfeld durch eine Beratung und Präventionsangebote helfen, etwaigen Kommunikationsstörungen entgegenzuwirken.

Wir üben unsere Tätigkeit für Patient*innen im Großraum Munster, Faßberg, Soltau, Bispingen und Eimke durch.

Der Inhaber der Logopädie Graetke ist Michael Graetke. Unsere Praxis bietet Therapien rund um die Stimme, der Sprache und des Schluckens für Kinder und Erwachsene.

Welcher Arzt verordnet eine Logopädie?

Logopädie kann von verschiedenen Ärzt*innen verordnet werden: Bei jungen Patient*innen ist dies in der Regel der/die Kinderärzt*in, wenn festgestellt wird, dass das Kind beispielsweise lispelt oder eine Sprachentwicklungsverzögerung besteht.

 

Auch der/die HNO Ärzt*in, der/die Neurolog*in, der/die Phoniater und der/die Hausärzt*in können eine Verordnung zur Sprach- Stimm- oder Sprechtherapie ausstellen. In jedem Fall muss eine Logopädie-Behandlung von einem Arzt oder Ärztin verordnet und ausgestellt werden, erst dann können wir als Logopäde tätig werden. Die Behandlung erfolgt dann entweder in Gruppen- oder in Einzeltherapie, je nach Diagnose.

Vom Arzt zum Logopäden

Zuerst wird Ihnen also der/die Ärzt*in eine Erstverordnung ausstellen, mit der festgestellt wurde, dass Behandlungsbedarf herrscht. Mit dieser Erstverordnung machen Sie bei uns einen Termin aus. Wir erheben dann in unserer Praxis eine Diagnostik und stellen fest, in welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkten eine logopädische Störung vorliegt. Dann erstellen wir einen Bericht unter Berücksichtigung der Diagnose und besprechen mit Ihnen als Betroffene*r oder mit Ihnen als Eltern des betroffenen Kindes die weitere Vorgehensweise.

Wir führen dann eine Therapie anhand des erstellten Therapieplans durch und dokumentieren den Verlauf. Am Ende der Verordnung erstellen wir einen Bericht, aus dem hervorgeht, ob die Behandlung abgeschlossen ist oder fortgesetzt werden sollte.

Anhand des Berichts wird der/die Ärzt*in erneut eine Untersuchung durchführen und dann eventuell eine Folgeverordnung ausstellen.

 

In unserer Praxis behandeln wir:

  • Sprachstörungen
  • Artikulationsstörungen
  • Aussprachestörungen
  • Auditive Verarbeitungsstörungen
  • Schluckstörungen
  • Wortfindungsstörungen
  • Störungen bei Demenz, ALS, Morbus Parkinson
  • u. a. Störungen der orofazialen Funktionen